In wenigen Schritten zur Kur

Rund um die Organisation

Wissenswertes rund um den Kurantrag

Die Mutter-/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch können grundsätzlich alle Mütter oder Väter, die Kinder erziehen, eine stationäre Vorsorgemaßnahme beantragen, wenn bei der Mutter oder dem Vater eine Kurbedürftigkeit vorliegt, der Arzt eine stationäre Maßnahme befürwortet und entsprechend attestiert.

Die Mitnahme von Kindern rechtfertigt sich dann, wenn sie behandlungsbedürftig sind und einer Indikation entsprechend behandelt werden können oder zu befürchten ist, dass eine maßnahmebedingte Trennung von Mutter bzw. Vater zu psychischen Störungen führen kann. Vorsorgemaßnahmen mit Kindern können auch in Erwägung gezogen werden, wenn insbesondere bei allein erziehenden und/oder berufstätigen Müttern bzw. Vätern eine belastete Beziehung zu den Kindern verbessert werden soll, wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung der Kinder von der Mutter bzw. dem Vater unzumutbar ist oder die Kinder während der Leistungsinanspruchnahme nicht anderweitig betreut und versorgt werden können.

Die leistungsrechtlichen Vorschriften regelt der Gesetzgeber im Sozialgesetz Fünftes Buch (§ 24 SGB V).

Der Weg zur Mutter-/Vater-Kind-Kur nach Grünhain

Haben sich betroffene Frauen oder Männer für eine stationäre Vorsorgemaßnahme entschlossen, empfiehlt sich zunächst der Kontakt zu einer Beratungsstelle im Verbund des Müttergenesungswerks. Das Beratungsteam hilft gern, individuell und kostenlos weiter, ob eine Kur in Frage kommt, was bei einem Antrag beachtet werden muss, welche Unterlagen dafür notwendig sind und wie es im Falle einer Ablehnung weitergeht.

Trotz Rechtsanspruch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Vorsorgemaßnahme genehmigt werden kann.

Die Hausärztin bzw. der Hausarzt spielt dabei eine wichtige Rolle. Innerhalb der Sprechstunde wird geprüft, ob eine stationäre Vorsorgemaßnahme entsprechend der Indikationen in Frage kommt. Wird die medizinische Notwendigkeit bestätigt, stellt die Hausärztin bzw. der Hausarzt die notwendigen Atteste für einen Kurantrag aus. Das ärztliche Fachpersonal sollte das Verordnungsformular für Mutter oder Vater und die Kinder möglichst mit Benennung der Kontextfaktoren ausfüllen.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle oder der Hausärztin bzw. dem Hausarzt werden bei der Krankenkasse die Antragsunterlagen eingereicht. Diese prüft nochmals, ob die Voraussetzungen für eine Vorsorgemaßnahme gegeben sind und es ausreichende Gründe dafür gibt. Mit der Kostenzusage bewilligt die Krankenkasse die Maßnahme.

Gemeinsam mit der Kurberatungsstelle und/oder Krankenkasse wird eine entsprechende Klinik gesucht und ein möglicher Termin vereinbart. Auch die Klinik prüft vorab die medizinischen Unterlagen und prüft in diesem Zusammenhang die Aufnahmemöglichkeit.

Im Anschluss sendet die Klinik eine Aufnahmebestätigung und ein erstes Kontaktformular an die Mutter bzw. den Vater. Das Kontaktformular wird an die Klinik zurückgeschickt und ist die zugleich die Voraussetzung dafür, dass die Einladung versendet wird. Zirka sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgt der Versand der Einladung inklusive des Selbstauskunftsbogens. Letzterer wird an die Klinik zurückgeschickt und sichert die Vorbereitung auf die Gäste innerhalb der Klinik.

Wenn die ärztliche Kurfähigkeitsbescheinigung aller Personen vorliegt, kann der Koffer gepackt werden.