In der Kurklinik gilt ab sofort Masern-Impfpflicht

[23.6.2023] Um in unserer Vorsorgeklinik die Aufnahme von Schwangeren und Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf zu ermöglichen, ist es notwendig, eine Masern-Impfpflicht nachzuweisen. Der Nachweis kann entweder durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Wir bitten um Verständnis.

 

Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie uns gern unter Ruf 03774 661-0 oder via Mail gruenhain@awo-suedsachsen.de kontaktieren.

 

Ihre Vorsorgeklinik in Grünhain